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Ab 3. Juli 2004 Pflicht: EU-Heimtier-Ausweis für Vierbeiner
(Artikelquelle VDH)

Sehen Sie sich einen “Alten” und den “neuen” Impfausweis einmal an!

  • Ab 3. Juli gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.

    In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. Erforderlich ist außerdem, dass Hund, Katze und Frettchen mit einem Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.
     
  • Irland, Schweden, und das Vereinigte Königreich dürfen darüber hinaus für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.

    Der EU-Heimtierpass wird von den niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den zuständigen Behörden ermächtigt worden sind. Ab Juni steht der neue Ausweis in den Tierarztpraxen zur Verfügung.

    Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU.
     
  • Übergangsregeln gegen Reisechaos

    Trotz des neuen Pflichtausweises besteht kein Grund zur Panik.
    Nach dem Beschluss der EU-Kommission gelten zwischen dem 3. Juli 2004 und dem 1. Oktober 2004 gleichermaßen die bisherigen und die neuen Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen: Ab 3. Juli 2004 müssen alle EU-Mitgliedstaaten das Verbringen von Heimtieren gestatten, die bereits die neuen Regeln erfüllen. Andererseits müssen sie auch solchen Tieren die Einreise erlauben, die entsprechend den bisher bestehenden einzelstaatlichen Regeln vorbereitet wurden
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Impfempfehlung des VDH (Artikelquelle VDH)

Anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen der Mitgliedsvereine des VDH am 8.-9. November 2003 fand die Meinung, dass die Impfung von Hunden gegen gefährliche Infektionskrankheiten ohne Alternative ist, volle Zustimmung. Kritisch wurden die oft divergierenden Auffassungen von Tierärzten zum Impfmanagement angesprochen. Wir folgen dem Wunsch der Teilnehmer, dazu eine Empfehlung zu geben, die dem gegenwärtigen Stand der Erfahrungen und des Wissens entspricht.
Diese von Herrn Prof. Dr. Uwe Truyen und Herrn Prof. Hans Wunderlich erarbeitete Empfehlung wird auch vom wissenschaftlichen Beirat des VDH uneingeschränkt unterstützt.

Zielstellung:

  • Die Grundimmunisierung der Welpen muss so gestaltet sein, dass ein optimaler Übergang vom maternalen Schutz zur Impfimmunität erfolgt, ohne die Jugendentwicklung des Hundes nachhaltig zu beeinflussen.
  • Die Wiederholungsimpfungen sollen eine solide Populationsimmunität erzeugen und aufrechterhalten.

Gegen welche übertragbaren Infektionskrankheiten sollte obligatorisch ("Core"- Komponente) geimpft werden:

  • Tollwut
  • Staupe
  • HCC
  • Parvovirose
  • Leptospirose

Gegen welche übertragbaren Infektionskrankheiten sollte nach Einschätzung des Gefährdungsgrades fakultativ ("non core"-Komponente) geimpft werden:

  • Zwingerhusten
  • Borreliose
  • Herpes


Folgendes Schema der Grundimmunisierung sollte für jeden Welpen verbindlich sein, da es ein Maximum an Wirksamkeit verspricht:

Grundimmunisierung

8te Lebenswoche
Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose
(wahlweise hochtitriger Impfstoff Staupe, Parvovirose)

12te Lebenswoche
Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut

16te Lebenswoche
Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut

15ter Lebensmonat
1 Wiederholungsimpfung

Bei besonderer Gefährdung des Wurfes sind Impfungen in der 6. Lebenswoche mit hochtitrigen Impfstoffen möglich.

Die Impfungen tragender Hündinnen ist nicht anzuraten. Anstehende Wiederholungsimpfungen sollten rechtzeitig (14 Tage) vor der Hitze, die zur Bedeckung vorgesehen ist, erfolgen.

Wiederholungsimpfungen

Der höheren Praktikabilität wegen wird, solange keine anderen gesicherten Erkenntnisse vorliegen, die Beibehaltung des jährlichen
(12 Monate) Rhythmus empfohlen.

Des weiteren wird empfohlen, zur Zusammenführung von Hunden (Veranstaltungen: Ausstellungen, Prüfungen, Training, Welpenstunden) nur geimpfte Hunde zuzulassen.
Gleichzeitig sollten keine Veranstaltungen besucht werden , an denen Hunde ohne gesicherten Impfstatus teilnehmen.

Sehen Sie sich einen “Alten” und den “neuen” Impfausweis einmal an!